Unter Software-Treuhandschaft wird die Hinterlegung des Quellcodes und aller notwendigen Unterlagen eines Softwareprodukts bei einer unabhängigen Partei verstanden. Es wird dabei ein Vertrag zwischen dem Treugeber (Softwarehersteller), dem Treunehmer (Softwareanwender) und dem Treuhänder (KRYPTOS) geschlossen. Dieser Vertrag regelt die Herausgabe des Treuguts an den Treunehmer unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel den Konkurs des Treugebers.
Auf der folgenden Seite wird das Thema der Software Treuhandschaft detailliert beschrieben. Falls Sie weiterführende Fragen zu dem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne für Anfragen zur Verfügung.
Die Treuhandschaft
Der Treuhandvertrag
Das Treugut
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Vertrag verpflichten sich Treugeber und Treunehmer den Quellcode und eventuell weitere notwendige proprietäre Materialien bei dem Treuhänder gesichert zu hinterlegen und beauftragen diesen die hinterlegten Objekte an den Begünstigten herauszugeben, falls eines, der im Treuhandvertrag genau definierten, Herausgabekriterien in Kraft tritt.
Typische Herausgabefälle sind etwa der Konkurs bzw. der Tod des Treugebers, der Eintritt des Treugebers ins Stadium der Liquidation oder auch dessen Aufgabe der Entwicklungs- oder Wartungstätigkeit.
Der Berechtigte soll also mittels Hinterlegung des Quellcodes in die Lage versetzt werden, die vom Einlieferer geschuldeten Leistungen selber vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, falls der Einlieferer diese Leistungen nicht oder nicht gehörig erbringt oder erbringen kann.
Mit steigender Abhängigkeit von Technologie begegnen Unternehmen dem wachsenden Druck geistiges Eigentum, als Teil ihrer gesamten Risikomanagement-Strategie, zu schützen. Ein Software-Treuhand-Dienstleister bietet Sicherheit bezüglich langfristiger Verfügbarkeit von technischem Know-how und sichert die Interessen sowohl von Softwareherstellern als auch von Unternehmen, die deren Produkte kaufen oder deren Dienstleistungen beziehen, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine geschäftskritische On-Premise-Softwarelösung oder eine ausgelagerte Software-as-a-Service (SaaS)-Anwendung handelt.
Im Gegensatz zu einer einzig auf physische Sicherheit ausgerichteten Hinterlegung, wie sie etwa eine Depot- oder Schrankfachhinterlegung bei einer Bank bedeutet, wird beim spezialisierten Software-Treuhandschaft-Service auch den rechtlichen Sicherheitsansprüchen und der softwaretechnischen Korrektheit Rechnung getragen.
KRYPTOS erwirbt fiduziarisches Eigentums am Hinterlegungsobjekt. Im Falle des Konkurses des Einlieferers fällt das Hinterlegungsobjekt deshalb nicht in dessen Konkursmasse.